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Fahrschule & Services
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Für den "Antrag auf Erteilung / Verlängerung" der Fahrerlaubnis benötigst Du folgende Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
1 aktuelles Lichtbild biometrisch (35x45 mm)
Nachweis über die Teilnahme am "Erste-Hilfe-Kurs"
Sehtest / augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
zusätzliche Unterlagen bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
gültiger Nationalpass
ausländischer Originalführerschein mit Übersetzung des Führerscheins
durch einen amtlich anerkannten Übersetzer oder Automobilclub





SICHERHEIT
Die Mitfahrer erkennen diese Verantwortungsübernahme an und unterstützen „ihren BOB“.
BOB kann jeder sein, egal ob Mann oder Frau, ob jung oder alt!
BOB ist keine Abkürzung, sondern ein leicht im Gedächtnis
haftender Phantasiename – kurz und prägnant!
SICHER ist SICHER: Null Komma Null Promille!
Über uns
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Fahrschulhighlights der Motorradklassen A, A1 und A2
Wir bieten während der Motorradausbildung, für kurz vor der Prüfung stehende Fahrschüler*innen,
ein sogenanntes Ausbildungshighlight an.
Zum einen gibt es die kleine Tour durch den schönen Vogelsberg mit fantastischen Strecken.
Desweiteren die Große Tour, auch wunderschöne "Rhein-Tour" genannt, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Sie führt durch das herrliche Wispertal zum Rhein nach Lorch. Diverse Zwischenstops mit Verpflegung sind Programm. Die Rückfahrt (nur bei leicht geöffneten Visier möglich) mit sensationellen Straßenrouten führt die Gruppe wieder nach Nidda zurück. Der Fahrlehrer begleitet seinen Fahrschüler natürlich auf seinem Motorrad. Der Fahrlehrer und ein Fahrschüler*in bilden hierbei ein Team. Die ehemaligen Fahrschüler sind so begeistert, dass sie sich immer wieder anmelden um mitzufahren, daher ist es keine Seltenheit, dass teilweise bis zu 8 Motorradfans dabei sind.
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Martins Fahrschule feiert 10 jähriges Bestehen!
Bereits seit 10 Jahren dürfen sich Fahranfänger auf die Unterstützung von Martin Stalinski verlassen, er gründete die Fahrschule in Nidda und freut sich seither wachsender Beliebtheit. Sodass auch das Fahrschulteam bereits gewachsen ist und mehrere Fahrlehrer für das Unternehmen tätig sind. Wir wünschen auch an dieser Stelle alles Gute und freuen uns, als Verein das Jubiläum aktiv unterstützen zu können. Zahlreiche unserer Spieler und Mitglieder sind ehemalige Schützlinge von Martin und seinem Team. Zusätzlich ist die Fahrschule seit Jahren aktiver Partner im Verein und Martin bei den Veranstaltungen rund um den Verein gern gesehener Gast. So kam es auch, dass sie bei der Verlosung an unserer 100 Jahrfeier die Mannschaft als aktive Unterstützung gewonnen haben. Zur Feier stand unsere Seniorenabteilung aktiv zur Seite und präsentiert sich als Einheit mit dem Team der Fahrschule.
Wir wünschen Martin und seinem Team auch für die Zukunft alles Gute!
ANMELDUNG
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Öffnungs-
zeiten
Montag
16:00 - 19:00 Uhr
theoretische
Vorprüfung
Montag
16:00 - 18:30 Uhr
und
Mittwoch
16:00 - 18:30 Uhr
Unterrichts-
zeiten
Montag
19:00 - 20:30 Uhr
und
Mittwoch
19:00 - 20:30 Uhr
Anprechpartner*in

Martin
Fahrschulinhaber
Gründung der Fahrschule am 01.01.2005
Fahrlehrer seit 1995
Ausbilder der Klassen A, A1, A2 AM, B, BE, L und Mofa
Ausbildungsfahrlehrer für Fahrlehreranwärter
spezialisiert auf Zweiradausbildung
und begeisteter Motorradfahrer

Chris
im Team seit 01.04.2020
Fahrlehrer seit 2019
Ausbildungsfahrlehrer
für Fahrlehreranwärter
Ausbilder der Klassen A, B, BE

Uwe
im Team seit 01.01.2022
Fahrlehrer seit 2000
Ausbilder der Klassen B, BE

Birgit
im Team seit 01.07.2022
Fahrlehrerin seit 1984
Ausbilderin der Klassen
A, B, BE

Jochen
im Team seit 01.09.2024
Fahrlehreranwärter seit 2024

Andrea
Fahrschulmanagerin
Seit Gründung der Fahrschule dabei
Anmeldung
Bürotätigkeiten
Organisation rund um den Führerschein
ONLINE-ANMELDUNG
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* Pflichtfelder
Klassen
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seit 01.01.2020 gilt - Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum
Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden,
wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Berechtigung nach
Satz 1 gilt nur im Inland.
seit 19.01.2013 gelten - Die neuen Führerscheinklassen
Befristung: nur Dokument - nicht Fahrerlaubnis
Neu erteilte Führerscheine gelten nur noch für einen Zeitraum von 15 Jahren.
Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, das nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden muss – ohne ärztliche oder sonstige Untersuchung, aber mit neuem Foto.
Die Fahrerlaubnisse L, T, AM, A1, A2, A, B und BE bleiben unbefristet gültig, für die Klassen C und D gelten die Befristungen wie bisher: je 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen für die Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE sowie ab dem 45. Lebensjahr je 5 Jahre für die Klassen C1, C1E.
Altinhaber müssen ihre Führerscheine bis spätestens zum 18.01.2033 umtauschen.
Änderungen bei den Kraftradklassen
- Die bisherigen Klassen M und S (bis 45 km/h) gehen in der neuen Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder auf.- Dreirädrige Kraftfahrzeuge werden künftig den Fahrerlaubnissen der Klassen AM, A1, A2 oder A zugeordnet.- Klasse A2 wird als "Zwischengröße" zwischen A1 und A neu eingeführt, automatische Aufstiege entfallen.
Der Aufstieg in eine "höhere" (A2 oder A) Klasse ist möglich nach 2 Jahren Vorbesitz der "Vorgängerklasse" (A2 oder A1) - allein durch eine praktische Prüfung. Direkteinstieg in die Klasse A ist mit 24 Jahren möglich.
Kombinationen von Pkw mit Anhänger
werden nur noch nach der Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unterschieden.
Erlaubt sind
- mit der Klasse B alle Pkw-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 t zG,- mit der Klasse B96 Kombinationen bis 4,25 t zG (Anhänger bis 3,5 t),- mit der Klasse BE alle B-Fahrzeug-Kombinationen bis 7 t zG (Anhänger bis 3,5 t) undfür Anhänger mit mehr als 3,5 t zG ist die C1E-Fahrerlaubnis auch beim B-Zugfahrzeug erforderlich.

PERSONEN-KRAFTWAGEN
VW-Fahrzeuge
außerdem bieten wir
Auffrischungsstunden
sowie
Schnupperstunden

Zweiräder
Kraft-/Kleinkrafträder/Roller
außerdem bieten wir
Wiedereinsteigertraining
sowie
Schnupperstunden

Lafo-Fahrzeuge
Land- / Forstwirtschaft
nur Theorie erforderlich

Was darf man mit der Klasse B fahren darf!

Was darf man mit der Klasse A, A1, A2 fahren darf!

Was darf man mit der Klasse L fahren darf!
Download
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Kontakt
Martins FahrSchule
Inh. Martin Stalinski
An der Berufsschule 16
63667 Nidda
An der Berufsschule 16
63667 Nidda
Telefon:
+49 (0) 60 43 / 9 86 51 50
Telefax:
+49 (0) 60 43 / 9 86 51 55
Ansprechpartner
Verwaltung:
Andrea: +49 (0) 60 43 9 86 51 50
Mobil:
Fahrlehrer*in
Martin: +49 (0) 175 7 47 25 10
Fahrlehrer*in
Martin: +49 (0) 175 7 47 25 10
Chris: +49 (0) 160 2 96 62 69
Uwe: +49 (0) 157 50 39 14 94
Birgit: +49 (0) 157 71 06 81 76
Jochen: +49 (0) 151 61 40 07 74
Verwaltung:
Andrea: +49 (0) 60 43 9 86 51 50
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